Dank des liechtensteinischen Blockchaingesetzes können in einer liechtensteinischen Stiftung tokenisierte illiquide Vermögenswerte eingebracht werden. Dadurch lassen sich Vermögenswerte fraktionisieren und die Eigentums- und Nutzungsrechte sowie die damit einhergehenden Verpfändungs- und Veräusserungsmöglichkeiten der Begünstigten können einfach festgelegt werden. Anhand eines Fallbeispieles erläutern die Autoren die Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen, damit hier ein Mehrwert für die...